Heft 06: Blindengeld - Sehbehindertengeld - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Übersicht •1 Einleitung •2 Überblick über Blindengeldleistungen •2.1 Leistungen bei Erblindung auf Grund bestimmter Ursachen •2.1.1 Ausgleichsleistungen nach dem Versorgungsrecht •2.1.2 Leistungen bei Berufsschäden •2.2 Leistungen in den übrigen Fällen nach dem SGB XII und den Landesblindengeldgesetzen •3 Die geschichtliche Entwicklung •3.1 Die Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges •3.2 Die Entwicklung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges •3.2.1 Zeittafel zum Blindengeldrecht •3.2.2 Die Entwicklung bis zum Erlass des Bundessozialhilfegesetzes •3.2.2.1 Regelungen auf Länderebene •3.2.2.2 Erste bundesweite Regelung durch § 11f RGR •3.2.2.3 Die Entwicklung nach Einführung von § 11f RGR •3.2.3 Die Einführung der Blindenhilfe durch das Bundessozialhilfegesetz •3.2.4 Die Entwicklung bis zur Wiedervereinigung •3.2.5 Die Entwicklung seit der Wiedervereinigung •3.2.5.1 Erlass von Blindengeldgesetzen in den neuen Bundesländern •3.2.5.2 Die Auswirkung der Einführung einer sozialen Pflegeversicherung •3.2.5.3 Einschränkungen im Blindengeldrecht •4 Die Zweckbestimmung des Blindengeldes •4.1 Grundsätzliches zur Zweckbestimmung •4.2 Situationsbezogene Besonderheiten •4.2.1 Hilfebedarf bei Neuerblindeten •4.2.2 Hilfebedarf bei aktiver Lebensgestaltung •4.3 Spezifischer Aufwand für bestimmte Personengruppen •4.3.1 Spezifischer Mehraufwand für blinde Kinder und Jugendliche •4.3.2 Spezifischer Mehraufwand für blinde Erwachsene •4.3.3 Spezifischer Mehraufwand für blinde Senioren •4.4 Blindheitsbedingte Nachteile •4.5 Abgrenzung der Zweckbestimmung •5 Leistungsvoraussetzungen •5.1 Rechtliche Systematik •5.2 Anspruchsvoraussetzungen für das Blindengeld •5.2.1 Blindheit •5.2.1.1 Messung und Bewertung der Sehschärfe und der Gesichtsfeldeinschränkungen, andere Sehstörungen •5.2.1.2 Rindenblindheit, visuelle Agnosie, apallisches Syndrom, psychogene Blindheit •5.2.1.3 Hinweise für die augenärztliche Untersuchung und Begutachtung •5.2.2 Hochgradige Sehbehinderung •5.2.3 Dauer der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung •5.2.4 Der Aufenthalt als Leistungsvoraussetzung •5.2.4.1 Der Wohnsitz •5.2.4.2 Der gewöhnliche Aufenthalt •5.2.4.3 Der tatsächliche Aufenthalt •5.2.4.4 Einrichtungen •5.2.4.5 Verlegung des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb Deutschlands •5.2.4.6 Blindengeld oder Blindenhilfe im Ausland •5.2.4.7 Blindengeld und Blindenhilfe für Ausländer •5.2.4.7.1 Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern •5.2.4.7.2 Der Blindengeldanspruch und das Aufenthaltsrecht von Ausländern •5.2.4.7.3 Ausschluss von Blindengeldleistungen für Diplomaten und andere Personen mit internationalem Status •5.2.5 Beginn der Leistung •5.2.5.1 Auswirkung des Lebensalters auf den Beginn des Leistungsanspruches •5.2.5.2 Antragserfordernis •5.2.5.2.1 Antrag auf Blindengeld nach den Landesgesetzen •5.2.5.2.2 Kein Antragserfordernis bei der Blindenhilfe •5.2.5.3 Berücksichtigung der Grundsätze des Sozialhilferechts, insbesondere von Einkommen und Vermögen •5.2.5.3.1 Berücksichtigung des Einkommens bei der Blindenhilfe •5.2.5.3.1.1 Ermittlung des Einkommens •5.2.5.3.1.2 Einkommensgrenze - Einsatz des die Grenze übersteigenden Einkommens •5.2.5.3.2 Berücksichtigung des Vermögens bei der Blindenhilfe •5.2.5.3.2.1 Begriff des verwertbaren Vermögens •5.2.5.3.2.2 Begrenzung des Vermögenseinsatzes durch das Schonvermögen •5.2.5.3.2.3 Berücksichtigung von Härtefällen •5.2.5.4 Höhe der Leistungen, Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse •5.2.5.4.1 Leistungen bei Blindheit •5.2.5.4.2 Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung •5.2.5.4.3 Berücksichtigung anderer Leistungen •5.2.5.4.3.1 Zweckgleiche Leistungen wegen Blindheit oder Sehbehinderung •5.2.5.4.3.2 Pflegebedürftigkeit im Sinn des SGB XI und bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII •5.2.5.4.3.3 Berücksichtigung von Leistungen bei häuslicher Pflege wegen Pflegebedürftigkeit •5.2.5.4.3.4 Berücksichtigung von Leistungen bei Sicherung der häuslichen Pflege durch Ersatzpflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege •5.2.5.4.3.5 Berücksichtigung von Leistungen bei vollstationärer Betreuung •5.2.5.4.4 Leistungseinschränkungen oder Leistungsentzug •5.2.5.4.4.1 Allgemeines zum Leistungsausschluss bei Pflichtverletzungen •5.2.5.4.4.2 Fehlende Ausbildungs- und Erwerbsbereitschaft •5.2.5.4.4.3 Unterlassung einer Therapie Als Heilmaßnahmen zur Verbesserung oder Wiedererlangung des Sehvermögens •5.2.5.4.4.4 Unterlassene Geltendmachung vorrangiger Ansprüche •5.2.5.4.4.5 Verletzung von Anzeigepflichten •5.2.5.4.4.6 Fehlende Verwendbarkeit der Leistung •5.2.5.4.4.7 Leistungseinschränkung bei Freiheitsentzug •5.2.5.5 Ende der Leistung •5.2.5.5.1 Ende des Leistungsanspruchs nach den Landesgesetzen •5.2.5.5.2 Ende des Anspruches auf Blindenhilfe nach § 72 SGB XII •5.2.5.6 Mögliche Aufhebungsbescheide und ihre Wirkung •5.2.5.6.1 Landesblindengeldgesetze Rechtslage bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung •5.2.5.6.1.1 Aufhebung für die Zukunft •5.2.5.6.1.2 Aufhebung für die Vergangenheit •5.2.5.6.1.3 Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Blindengeldbescheides mit Dauerwirkung •5.2.5.6.2 Blindenhilfe - Rechtslage bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung •5.2.5.7 Rückzahlungs- und Erstattungsverpflichtungen des Leistungsempfängers •5.2.5.7.1 Rückzahlungsverpflichtungen bei Nachzahlung von Blindengeld •5.2.5.7.2 Erstattungspflicht bei mutwilliger Herbeiführung der Notlage •6 Die Auswirkung des Blindengeldbezugs auf andere Rechtsbereiche •6.1 Die Auswirkung des Blindengeldes zu anderen Leistungen im Sozialrecht •6.1.1 Blindengeld und Ausbildungsförderung •6.1.2 Blindengeld und Arbeitslosengeld II •6.1.3 Blindengeld und Kindergeld •6.1.4 Blindengeld und Leistungen der Sozialhilfe •6.1.4.1 Blindengeld und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung •6.1.4.2 Blindengeld und Eingliederungshilfe •6.1.5 Berücksichtigung des Blindengeldes bei der Festsetzung von Krankenkassenbeiträgen •6.2 Die Berücksichtigung des Blindengeldes im Steuerrecht •6.3 Die Berücksichtigung des Blindengeldes im Unterhaltsrecht •6.4 Berücksichtigung des Blindengeldes bei der Prozesskostenhilfe •7 Zugriff Dritter auf das Blindengeld •7.1 Regelungen für den Todesfall - Vererblichkeit •7.1.1 Regelungen in den Landesgesetzen •7.1.2 Regelung bei der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII •7.2 Abtretung, Verpfändung oder Pfändung •7.2.1 Sonderregelungen über die Abtretung, Verpfändung oder Pfändung in Blindengeldgesetzen •7.2.2 Blindengeldgesetze ohne Sonderregelungen über die Abtretung, Verpfändung oder Pfändung •7.3 Zugriff auf angespartes oder nachbezahltes Blindengeld •8 Verfahrensrecht und Rechtsschutz •8.1 Verwaltungsverfahren •8.2 Gerichtsverfahren •8.2.1 Rechtsweg •8.2.2 Das Vorverfahren •8.2.3 Das Gerichtsverfahren •8.2.4 Rechtsbehelfe gegen Gerichtsbescheide •8.2.5 Berufung •8.2.6 Revision •8.3 Kosten •9 Erstattungen unter Sozialleistungsträgern und gegenüber anderen Verpflichteten •9.1 Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern untereinander •9.1.1 Erstattungsansprüche nach dem SGB X •9.1.1.1 Erstattungsansprüche bei Vorleistung nach § 102 SGB X •9.1.1.2 Erstattungsansprüche nach den §§ 103-105 SGB X •9.1.1.2.1 Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X •9.1.1.2.2 Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X •9.1.1.2.3 Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers nach § 105 SGB X •9.1.1.3 Erstattungsansprüche bei fehlender Verweisung auf das SGB X •9.1.1.3.1 Erstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag •9.1.1.3.2 Ausgleich aus dem Institut des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs •9.1.2 Erstattungsansprüche der Sozialhilfeträger untereinander •9.2 Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegenüber anderen Verpflichteten •9.2.1 Erstattungsansprüche gegen Erben •9.2.2 Erstattungsansprüche gegen Schadensersatzpflichtige •10 Fonds in Ergänzung zum Blindengeld •10.1 Fonds zur Strukturverbesserung in Schleswig-Holstein •10.2 Härtefonds für Niedersachsen •10.3 Härtefonds in Thüringen •11 Verfassungsrechtliche Fragen zum Blindengeld
Quelle: Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband e.V (DBSV )